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Spieler- und Jugendschutz

gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern arbeiten wir ständig daran, den Jugend -und Spielerschutz auf aller höchstem Standard zu halten.

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Jugendschutz

Nach § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes ist der Zutritt, Aufenthalt sowie die Teilnahme an Geldgewinnspielgeräten für Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.

Unsere Mitarbeiter sind darüber belehrt worden den Jugendschutz strengstens zu kontrollieren, jedoch im Zweifel auch stichprobenartige Ausweiskontrollen durchzuführen.

 

Spielerschutz

Übertriebenes Spiel kann zum ernsten Problem werden. Information und Beratung : 0180 1 372 700 (anonyme Beratung, BZgA, Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen).
 

Machen Sie den Selbsttest

Wenn es aufhört Spaß zu machen
> kostenloser PDF Download <

weiterführende Links:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Spiel mit Verantwortung

Landesstelle für Sucht fragen Baden-Württemberg
 

Deutsche Automatenwirtschaft

Qualitätsinitivative 2020 - wir machen mit! Alle Infos finden Sie in der PDF
> kostenloser PDF Download <

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