Spieler- und Jugendschutz
gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern arbeiten wir ständig daran, den Jugend -und Spielerschutz auf aller höchstem Standard zu halten.
Jugendschutz
Nach § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes ist der Zutritt, Aufenthalt sowie die Teilnahme an Geldgewinnspielgeräten für Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet.
Unsere Mitarbeiter sind darüber belehrt worden den Jugendschutz strengstens zu kontrollieren, jedoch im Zweifel auch stichprobenartige Ausweiskontrollen durchzuführen.
Spielerschutz
Übertriebenes Spiel kann zum ernsten Problem werden. Information und Beratung : 0180 1 372 700 (anonyme Beratung, BZgA, Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen).
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Wenn es aufhört Spaß zu machen
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weiterführende Links:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Landesstelle für Sucht fragen Baden-Württemberg
Deutsche Automatenwirtschaft
Qualitätsinitivative 2020 - wir machen mit! Alle Infos finden Sie in der PDF
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